Für einen Balkon im Erdgeschoss oder Hochparterre reicht als Sichtschutz meist eine blickdichte Umrandung, die etwa so hoch ist wie Ihr Kopf im Sitzen, also rund 1,20 m über dem Balkonboden. Liegt der Balkon einen Meter oder mehr über dem Gehweg, schauen Passanten von unten herauf, und eine solche Höhe verdeckt Sie am Tisch von jedem Punkt der Straße aus. Ergänzen Sie die Umrandung mit Pflanzen in Kästen auf der Innenseite. Unter und vor dem Balkon sollte dagegen nichts stehen, was Einbrechern als Tritt oder als Deckung dient.
Warum der Blick von unten anders funktioniert
Im dritten Stock fürchtet man den Nachbarn gegenüber. Im Erdgeschoss kommen die Blicke von Menschen, die unten vorbeigehen: auf dem Gehweg, im Hof, im Gemeinschaftsgarten. Entscheidend ist der Höhenunterschied zwischen ihren Augen und Ihrem Balkonboden.
Die Augen eines Erwachsenen liegen im Stehen ungefähr bei 1,55 bis 1,70 m. Steht Ihr Balkonboden 1,00 m über dem Gehweg, sind die Augen des Passanten nur noch etwa 0,65 m über Ihrem Boden. Er schaut also schräg nach oben. Je weiter weg er geht, desto flacher wird sein Blick, aber er kommt nie über die Höhe Ihres Kopfes im Sitzen hinaus. Eine Rechnung zeigt das:
- Passant 5 m vor dem Geländer, Sie sitzen 1,5 m dahinter: Ein Sichtschutz von etwa 1,07 m verdeckt Ihren Kopf.
- Passant 15 m entfernt: Es braucht etwa 1,15 m.
- Passant sehr weit weg: Der Wert nähert sich 1,20 m, Ihrer Kopfhöhe im Sitzen.
Ein Hochparterre mit einem Meter Abstand zum Gehweg ist deshalb leichter zu schützen als ein Balkon, der fast ebenerdig liegt. Bei einem Boden nur 20 bis 30 cm über dem Gelände sehen stehende Menschen über jede Umrandung in Geländerhöhe hinweg. Dort hilft nur ein höherer Sichtschutz oder ein Abstand zum Weg, etwa durch ein Beet davor.
Die passende Höhe für den Sichtschutz im Erdgeschoss
Erst messen, dann kaufen
Messen Sie drei Werte: die Höhe des Balkonbodens über dem Gehweg oder Rasen, die Höhe Ihres Geländers ab Balkonboden und den Abstand vom Geländer zu Ihrem Lieblingsplatz. Setzen Sie sich dann auf Ihren Stuhl und lassen Sie jemanden draußen vorbeigehen. Wo er Ihren Kopf sieht, markieren Sie mit Kreppband am Geländer die Linie, die Ihr Sichtschutz erreichen muss.
Geländerhöhe oder Aufsatz
Übliche Geländer sind 90 cm bis 1,10 m hoch. Eine Umrandung, die genau in Geländerhöhe endet, reicht im Hochparterre häufig aus, wenn Ihr Sitzplatz weiter hinten liegt. Fehlen 10 bis 30 cm, gibt es zwei Wege: einen schmalen, blickdichten Aufsatz am Handlauf oder höhere Pflanzen in Kästen auf der Innenseite. Ein Aufsatz verändert das Bild der Fassade stärker und fängt mehr Wind. Er sollte deshalb stabil sein und mit Kabelbindern alle 25 bis 30 cm an der Unterkonstruktion hängen.
Material für die Seite zur Straße
Zur Straße hin wählen Sie ein Gewebe, das Sie von außen nicht durchschauen lässt. HDPE-Gewebe mit hoher Blickdichte oder eine PVC-Plane erfüllen das. Ein offenes Meshgewebe lässt dagegen Umrisse durchscheinen, wenn es hinter Ihnen hell ist, etwa am Abend mit Licht im Wohnzimmer. Ein mittlerer Grauton oder Anthrazit lenkt den Blick weniger auf den Balkon als ein kräftiges Rot.
Umrandung und Pflanzen kombinieren
Im Erdgeschoss ist eine Kombination aus Umrandung und Grün besonders wirksam. Die Umrandung übernimmt die untere, immer dichte Zone. Die Pflanzen füllen die Zone darüber, in der Sie nur im Sitzen geschützt sein wollen.
So bauen Sie die Kombination auf
- Spannen Sie die Umrandung auf der Innenseite des Geländers und ziehen Sie sie straff. Ein flatternder Stoff wirkt von der Straße aus unruhig und nutzt sich an den Ösen schneller ab.
- Hängen Sie Balkonkästen ebenfalls innen an das Geländer. Außen hängende Kästen ragen über den Gehweg und sind im Erdgeschoss leicht zu erreichen.
- Setzen Sie Pflanzen ein, die 30 bis 60 cm über den Kastenrand wachsen. Das schließt die Lücke zwischen Geländeroberkante und Ihrer Kopfhöhe im Sitzen.
- In die Ecken stellen Sie zwei Kübel mit höheren Gehölzen. Sie verdecken die seitlichen Blickachsen vom Garten her.
Pflanzen, die in Kästen dicht wachsen
- Gräser: Chinaschilf in kleinen Sorten oder Lampenputzergras bleiben bis in den Winter stehen.
- Horstbildender Bambus der Gattung Fargesia bildet keine wuchernden Ausläufer und eignet sich für große Kübel.
- Kletterpflanzen wie Efeu oder Clematis an einem Rankgitter innen am Geländer schaffen eine grüne Wand, ohne nach außen zu wachsen.
- Einjährige wie Kapuzinerkresse oder Duftwicken füllen schnell, sind aber im Herbst weg.
Für den Winter, wenn Gräser zurückgeschnitten sind und Blätter fehlen, bleibt die Umrandung als Grundschutz stehen. Deshalb lohnt es sich nicht, sich allein auf Pflanzen zu verlassen.
Einbruchschutz: Sichtschutz ohne Versteck
Erdgeschosswohnungen sind für Einbrecher leichter erreichbar. Die Polizei nennt Balkon- und Terrassentüren als häufige Einstiegsstellen. Ein Sichtschutz hat hier eine Kehrseite: Er hält Blicke ab, aber er verbirgt auch jemanden, der sich an Ihrer Balkontür zu schaffen macht.
Was Sie draußen vermeiden
- Keine Mülltonnen, Bänke, Leitern oder stabilen Rankgerüste unter dem Balkon oder an der Außenseite des Geländers. Sie sind bequeme Aufstiegshilfen.
- Keine dichte Hecke direkt vor dem Balkon, hinter der jemand ungesehen arbeiten kann. Eine Hecke mit etwas Abstand zum Haus, die man regelmäßig schneidet, ist besser.
- Keine Schlüssel unter dem Blumentopf. Einbrecher kennen jedes Versteck.
Was Sie drinnen verbessern
Der eigentliche Schutz sitzt an der Balkontür. Die Polizei empfiehlt geprüfte einbruchhemmende Fenster und Türen, für Wohnungen in der Regel ab Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627, oder eine fachgerechte Nachrüstung mit abschließbaren Griffen und Zusatzsicherungen. Eine gekippte Balkontür gilt als offene Tür. Ein Licht mit Bewegungsmelder am Balkon macht es schwerer, sich hinter der Umrandung unbemerkt zu nähern. Die polizeilichen Beratungsstellen sehen sich Ihre Wohnung auf Wunsch kostenlos an.
Ein guter Kompromiss: Lassen Sie die Umrandung auf der Gehwegseite blickdicht und halten Sie die Seite zum Garten oder Hof etwas offener. Dann sehen Nachbarn im Haus, was auf dem Balkon passiert, Fremde von der Straße aber nicht.
Mietrecht im Erdgeschoss
Ein Sichtschutz am Balkongeländer gehört nach verbreiteter Auffassung zum normalen Gebrauch der Mietsache, solange er ohne Bohren befestigt ist, sich spurlos entfernen lässt und das Haus nicht verunstaltet. Kabelbinder, Spannseil und Klemmhalter erfüllen das. Für Dübel in der Fassade oder einen festen Aufbau auf der Brüstung brauchen Sie die Erlaubnis des Vermieters.
Im Erdgeschoss kommen zwei Besonderheiten dazu. Erstens gehört der Streifen Rasen oder Beet vor dem Balkon meist nicht zu Ihrer Wohnung, sondern zur Gemeinschaftsfläche. Hecke, Zaun oder Kübel auf dieser Fläche sind Sache des Vermieters, es sei denn, der Mietvertrag überlässt Ihnen den Garten zur alleinigen Nutzung. Zweitens gilt bei einer mitvermieteten Gartenfläche das Nachbarrecht des Bundeslandes für Grenzabstände von Hecken. Ob Ihre Fläche dazugehört, steht im Mietvertrag. Klären Sie das, bevor Sie draußen etwas anlegen.
Häufige Fragen
Wie hoch muss der Sichtschutz im Hochparterre sein?
Liegt der Balkon etwa einen Meter über dem Gehweg, verdeckt ein Sichtschutz in Ihrer Kopfhöhe im Sitzen, also rund 1,20 m, Sie am Tisch von der Straße aus.
Hilft ein Sichtschutz Einbrechern?
Er kann ihnen Deckung bieten. Sichern Sie deshalb die Balkontür, entfernen Sie Aufstiegshilfen und lassen Sie eine Seite einsehbar.
Darf ich vor meinem Erdgeschossbalkon eine Hecke pflanzen?
Nur auf einer Fläche, die Ihnen laut Mietvertrag allein zur Nutzung überlassen ist. Gemeinschaftsflächen gestaltet der Vermieter.
Welche Pflanzen eignen sich für den Kasten am Geländer?
Kleine Chinaschilf-Sorten, Lampenputzergras, Efeu oder Clematis am Rankgitter innen, für den schnellen Sommer Kapuzinerkresse.





